Für die Einreise benötigt Euer vierbeiniger Freund einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung zudem ist eine Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung erforderlich. Außerdem wird das Mitbringen einer Leine und eines Maulkorbes verlangt.
Dies ist eher eine notwendige Formalität, wir hatten bisher keine negativen Erfahrungen mit unserer Paula und Alberto.
In Restaurants sind Hunde generell nicht erlaubt (per Gesetz), wenn es draußen Sitzplätze gibt, werden oft Ausnahmen gemacht. Wir waren bisher überall mit Hund ohne Probleme. Man sollte auf jeden Fall vorher fragen.
An freien Stränden sind Hunde meistens erlaubt und müssen angeleint sein – ins Wasser dürfen sie offiziell nicht.
Das letzte Wort hierzu haben die einzelnen Kommunen.
Insbesondere im August kann es vorkommen, dass Hunde auch an freien Stränden nicht erwünscht sind (Urlaubsmonat der Italiener).
Einen Hundestrand gibt es bei Marina di Grosseto, zwischen Le Marze und Fuori Rotta. Etwas weiter weg, in Piombino, ein Strandbereich Baratti, im Strandbereich Loc. Perelli. Bei Livorno der Strand del Felciaio, in der Nähe der Rotonda dell’Ardenza und am kommunalen Strand von Ardenza bei Cecina und Castagneto Carducci.
Albinia, hier gibt es einen ausgewiesenen Hundestrand (Strand Albinia)