Allgemeine Vertragsbedingungen
Agentur “Benvenuto-Toskana”
Cornelia Mehl Hamerweg 147,
41068 Mönchengladbach
Telefon: 0049 173 5362451
Die Tätigkeit von Benvenuto-Toskana beschränkt sich auf die Vermittlung von Verträgen mit den im Vermittlungsvertrag genannten Eigentümern.
Kommt ein Vermittlungsvertrag zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Sie sollten möglichst nicht später als 19.00 Uhr eintreffen. Nach 22.00 Uhr können wir nicht mehr garantieren, daß der Hausbesitzer Sie noch erwartet.
Die Abreise sollte so erfolgen, daß die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten Gäste hergerichtet werden können. Bitte beachten Sie, daß die in der Beschreibung der Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl nicht überschritten werden darf, auch nicht für eine Nacht.
Wenn sich die im Vertrag angegebene Personenzahl – auch inneralb der Begrenzung – erhöht, muß das vor der Anreise gemeldet werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für die Zahl mitgebrachter Hunde.
Bitte sehen Sie sich bei Ihrer Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus alles in Ordnung ist, funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden und Abweichungen von der Beschreibung reklamieren Sie bitte unmittelbar beim Hausbesitzer oder der von ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, in jedem Fall auch sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Reklamationen, die Sie nach Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden, können nicht berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen. Für von Ihnen am Haus oder an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie bzw. Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Bitte melden Sie eventuelle Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden können.
Ebenso Geschirr- oder Glasbruch bitte bei Ihrer Abreise angeben, damit die Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vollständig ist. Im Süden kann es im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen (Wassermangel, Gewitter, Wasser- oder Stromabschaltungen durch die Gemeinde). Hierfür kann keine Mietminderung beansprucht werden.
Wir sind nicht verantwortlich, wenn die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Informationen nicht genau, nicht vollständig oder nicht aktuell sind. Das Material auf dieser Webseite dient nur der allgemeinen Information und sollte nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden, ohne primäre, genauere, vollständigere oder aktuellere Informationsquellen zu prüfen. Jegliches Vertrauen in das Material auf dieser Webseite geschieht auf eigene Verantwortung.
Treten Sie vom Vertrag zurück, so ist der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis. Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim Vermittler (u. a. für die Unkosten der Weitervermietung). Danach werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %, später 80 % der Restzahlung erhoben. Kann die Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Ein Rücktritt sollte möglichst sofort telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlußfrist 14 Tage nach der Buchung!).
Ansprüche gegen Benvenuto-Toskana – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt.
Der Kunde kann die Agentur nur am deren Sitz verklagen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Ferienhäuser- und wohnungen nur vermitteln.
Ihr Vertragspartner ist der Hausbesitzer in Italien.